Seit Dienstag schlägt ein Tonband hohe innenpolitische Wellen. In dem aufgezeichneten Gespräch beklagt der mittlerweile verstorbene und zuvor suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek Interventionsversuche der ÖVP bei laufenden Ermittlungen und Verfahren. Damit belastet er unter anderem Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Nun scheint geklärt, wer die Aufnahme im Sommer 2023 in einem Wiener Lokal angefertigt hat. „Ich habe den Herrn Pilnacek aufgenommen“, sagte der Unternehmer Christian Mattura am Donnerstag zu den „Salzburger Nachrichten“.
Mattura besitzt seit 2018 eine Firma für Softwaredienstleistungen, 2008 hat er – weit unten auf der Liste – für das BZÖ kandidiert. Er habe den Sektionschef schon länger gekannt. Als dieser mit seinen Ausführungen über die ÖVP begann, „habe ich den Knopf gedrückt“, sagt Mattura. Da Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor Gericht den Tod Pilnaceks für sein „Bashing gegen die WKStA“ verwendet habe, habe er sich entschieden, die Aufnahme an Medien weiterzugeben.
Sobotka weist alle Vorwürfe zurück
Sobotka selbst weist alle Vorwürfe zurück. Er wolle festhalten, dass diese „in keinster Weise der Wahrheit entsprechen“, sagte er in einer „persönlichen Erklärung“ zu Beginn der Nationalratssitzung am Donnerstag. Die Debatte im Hohen Haus war trotzdem von einem heftigen Schlagabtausch zwischen der ÖVP und der Opposition geprägt, die geschlossen Sobotkas Rücktritt fordert. „Da stehen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs oder der Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Vorwürfe der Errichtung eines Deep States im Raum“, wetterte FPÖ-Chef Herbert Kickl. „Gehen Sie in sich, ob Sie dem Parlamentarismus nicht einen Bärendienst erweisen und zurücktreten sollen“, forderte auch SPÖ-Vizeklubchefin Eva-Maria Holzleitner. Auch die Grünen zeigten sich skeptisch. „Wir haben schon an früherer Stelle gesagt, dass wir an ihrer Stelle den Hut genommen hätten, das gilt auch jetzt“, sagte die stellvertretende Klubobfrau Meri Disoski.
Indes zitierte die „Kronenzeitung“ aus dem Obduktionsbericht des im Oktober tot aufgefundenen Sektionschefs. Ein Fremdverschulden werde ausgeschlossen.