Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Pakt zum Finanzausgleich im Ministerrat beschlossen und anschließend im Pressefoyer präsentiert. Die Kennzahlen waren bereits tags zuvor, unmittelbar nach der finalen Einigung, veröffentlicht worden. Dass es insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich vom Bund für Länder und Gemeinden geben wird, war bereits vor Wochen fixiert worden. Nun folgten die Details inklusive der Gesundheitsreform.
Beim bisher letzten Finanzausgleich vor sieben Jahren hatte sich der Bund zu 300 Millionen Euro mehr pro Jahr, also zusätzlich zu den Ertragsanteilen aus Steuereinnahmen und bestehenden Co-Finanzierungsvereinbarungen, verpflichtet. „Jetzt sind es achtmal so viel“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Im Gegenzug dazu habe man sich aber auch Reformen ausbedungen – „echte Reformen“, so Nehammer.
Auch Zukunftsfonds wird valorisiert
Die detaillierten Vereinbarungen, die nun dem Parlament übermittelt und Anfang Dezember beschlossen werden sollen, beinhalten die konkreten Modalitäten des sogenannten Zukunftsfonds, der mit 1,1 Milliarden Euro dotiert ist und nun auch valorisiert wird. Auch die genaue Aufteilung dieser Mittel zwischen Ländern und Gemeinden wurde paktiert. Teil der jetzt präsentierten Entwürfe ist auch die Gesundheitsreform, für die etwa eine Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung stehen wird, ebenfalls an die Inflation angepasst.
„Es war ein Kraftakt“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Bis zuletzt hatte sich die Ärztekammer gegen die Reform gewehrt – und sich in zwei Punkten doch noch durchgesetzt. Die geplante Wirkstoffverschreibung, dass eben kein konkretes Medikament, sondern nur der Wirkstoff selbst vom Arzt oder der Ärztin verschrieben wird, kommt nun nicht. Auch die Möglichkeit für die Krankenkasse, Einzelverträge abzuschließen, wurde gestrichen.
Kein Veto mehr für Ärztekammer
Es sei kein Kampf gegen die Ärztekammer gewesen, sondern für die Patientinnen und Patienten, sagte Rauch, der auch zu einem Zitat des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt griff: „Wer zum Kompromiss nicht fähig ist, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“ Den für Politik und Sozialversicherung wichtigsten Punkt der Reform brachte Rauch durch: Die Ärztekammer ist bei der Planung des Stellenplans künftig draußen, sie kann auch bei niedergelassenen Ambulatorien, also großen Ärztezentren, kein Veto mehr einlegen.
Zwar Teil der Reform, aber noch nicht fixiert, ist der einheitliche Gesamtvertrag der Sozialversicherung mit den Ärzten. Dabei geht es um die Vereinheitlichung der Leistungen. Rund 70 Prozent aller Kassenleistungen sind bereits angeglichen worden, bei 30 Prozent gibt es regionale Unterschiede. Bei der Honorierung soll es auch weiterhin Unterschiede geben können, um auf die auch unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen Vorarlberg und dem Burgenland eingehen zu können.
Die Gespräche dazu zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung laufen bereits seit Monaten. Zuletzt waren diese aber von Seiten der Ärzteschaft unterbrochen worden – zum Unverständnis der Kassen. Mit der Einigung auf den Finanzausgleich und der Gesundheitsreform werden die Verhandlungen nun wieder aufgenommen. Das geplante Druckmittel eines möglichen Einfrierens der Honorare und des Abschließens von Einzelverträgen ist aber vom Tisch.
Großteil des Fonds für Kindergärten
Beim sogenannten Zukunftsfonds wurden die Ziele definiert, die von den Ländern zu erfüllen sein werden. Auch die genaue Aufteilung der Gelder wurde festgelegt. 500 Millionen Euro pro Jahr, also 45,5 Prozent, stehen für den Bereich der Elementarpädagogik zur Verfügung. Das Ziel ist die Erreichung einer Betreuungsquote von 38 Prozent bei unter Dreijährigen – oder die Erhöhung der Quote um einen Prozentpunkt jährlich.
Derzeit liegen nur das Burgenland und Wien über den 38 Prozent, dahinter folgen Vorarlberg (34,7) und Niederösterreich (30,1). Kärnten kommt auf eine Betreuungsquote von 29,3 Prozent bei Kindern bis drei Jahre, die Steiermark ist Schlusslicht mit 19,9 Prozent. Erreichen die Länder die Zielvorgabe, können die Mittel für die Elementarpädagogik auch für den Betrieb der Kindergärten verwendet werden.
Doppel-Förderungen sollen vermieden werden
Das übrige Geld aus dem Zukunftsfonds fließt in die Bereiche Wohnbau und Klimaschutz. Auch dafür gibt es nun Ziele. Die Renovierungsquote öffentlicher Gebäude soll 3 Prozent erreichen. Alternativ können auch andere Energieeffizienzmaßnahmen vorgenommen werden. Dies ist per Richtlinie auch von der EU vorgeschrieben. Ziel ist darüber hinaus, 30 Prozent der Wohnbauförderung für Sanierung zu verwenden (oder die Quote um 1 Prozent zu erhöhen) oder dass bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode 2028 im Durchschnitt mehr Wohneinheiten im Bestand entstehen, etwa durch Zubau, Nachverdichtung und Sanierung, als auf noch nicht versiegelten Flächen. Die Länder erhalten dafür 300 Millionen Euro pro Jahr aus dem Fonds.
Das dritte Ziel tangiert den Klimaschutz, für den ebenfalls 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis 2028 muss der Anteil der Erneuerbaren Energie gemessen am Verbrauch um mindestens 1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht werden. In Bundesländern, die bereits einen Deckungsgrad von 50 Prozent haben, das betrifft aktuell Kärnten, Salzburg und das Burgenland, reicht eine jährliche Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Wenn in den Bereichen Wohnen und Klimaschutz die Ziele erreicht werden, kann das Geld für alle anderen Ausgaben verwendet werden – nur in der Elementarpädagogik gibt es eine Zweckwidmung.
Finanzminister Magnus Brunner verwies nach dem Ministerrat auf die ebenfalls vereinbarten Transparenzregeln. Nicht nur, dass die Förderungen nun in die Transparenzdatenbank eingepflegt werden müssen, verpflichten sich die Länder mit dem Finanzausgleich auch dazu, ihre Förderungen zu evaluieren und zu veröffentlichen, „um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden“, so Brunner.