Anlässlich pro-palästinensischer Demonstrationen auch in Österreich nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Freitagabend den Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Ümit Vural zu einem Austausch getroffen. In einer Aussendung des Kanzleramts hieß es dazu, man sei sich einig, dass Terror Religionen missbrauche und demokratische Gesellschaften spalten und zerstören wolle. Dagegen gelte es entschieden Kampf zu führen.
„Zusammenarbeit intensiviert, um radikale Personen zu identifizieren“
Im Zuge des Gesprächs wurde vereinbart, durch intensive Zusammenarbeit rechtzeitig radikalisierte Personen zu identifizieren und dagegen vorzugehen. Gleichzeitig betonte Nehammer, dass alle Religionsgemeinschaften in Österreich den gleichen Schutz und die gleiche Wertschätzung von Seiten des Staates erhielten.
Religion solle als verbindend anerkannt werden und nicht trennen. Sie dürfe keinesfalls von Terroristen „für ihre barbarischen Machenschaften“ missbraucht werden, schreibt Nehammer. Der Kanzler erkannte „besorgniserregende Entwicklungen auch in Österreich“. Dabei seien Akzeptanz, Demokratie und die Werte in Österreich unabdingbar für eine freie und friedliche Gesellschaft: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf nie missbraucht werden und zum Nährboden für Radikalisierung werden“, so Nehammer.
Vural spricht von „unerträglicher Polarisierung“
Vural hatte vor dem Gespräch gemeint, dass man derzeit „eine unerträgliche Polarisierung, eine menschenverachtende Rhetorik und einen Mangel an Empathie“ erlebe: „Wir dürfen nicht zulassen, dass der Nahostkonflikt sich negativ auf das friedliche Zusammenleben in Österreich auswirkt.“ Viele Menschen seien derzeit machtlos angesichts der schrecklichen Bilder, die uns erreichten.
Die IGGÖ betonte erneut, dass der Nahostkonflikt nicht religiöser Natur ist. Jegliche Form von Gewalt sowie Angriffe auf jüdische Personen und Einrichtungen in Österreich, die in den letzten Tagen zugenommen hätten, würden entschieden abgelehnt und verurteilt.