Das Apothekengesetz wird reformiert, ein entsprechender Entwurf wurde am Freitag in Begutachtung geschickt: Apotheken dürfen demnach künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen, die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert. Zudem können sie werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen, gab das Gesundheitsministerium am Samstag bekannt. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten und den Patienten und Patientinnen mehr Beratung und Service bieten.
Die Apotheken sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen können. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen. Gleichzeitig würden Hausärzte durch dieses Angebot entlastet.
„In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung – gerade am Land“, betonte Rauch. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Damit würde die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von ein auf maximal drei erweitert.
Kritik kommt von der Ärztekammer: Sollten Apotheker tatsächlich mehrere Filialen betreiben dürfen, dann wäre Rauch „der Totengräber“ der Hausapotheken, warnt Dietmar Bayer (Bundeskurie niedergelassene Ärzte).