EU-Rechnungsprüfer fordern eine bessere Nutzung schwarzer Listen zum Schutz vor Betrug mit EU-Geldern. "Blacklisting kann dazu beitragen, dass EU-Mittel nicht in die falschen Hände geraten - es wird aber nicht wirksam genutzt. Es gibt einen 'Fleckerlteppich" unterschiedlicher Ansätze zum Schutz der finanziellen Interessen sowohl auf EU-, als auch auf Mitgliedstaat-Ebene", erklärte Helga Berger, das für die Prüfung zuständige österreichische Mitglied des EU-Rechnungshofs.
Seit 2016 betreibt die EU-Kommission laut dem Bericht das auf EU-Ebene bisher einzige Früherkennungs- und Ausschlusssystem, das sogenannte EDES. Es soll die für die Genehmigung der Mittelvergabe Verantwortlichen vor Vertragspartnern warnen, die ein Risiko darstellen. Das EDES decke allerdings nicht Ausgabenbereiche wie Landwirtschaft und Kohäsion (Strukturfonds) ab, die der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten unterliegen und die den Löwenanteil der EU-Ausgaben ausmachen.
Österreich wurde von den EU-Rechnungsprüfern nicht geprüft - die empfohlene Ausweitung hätte aber laut Berger auch Folgen für österreichische Förderempfänger der Kohäsions- und Agrarfonds: Diese könnten im Falle des Vorliegens eines Ausschlussgrundes - ebenso wie unseriöse Förderempfänger in anderen EU-Mitgliedsstaaten - in der gesamten EU vom Empfang weiterer EU-Gelder ausgeschlossen werden. Funktionierende Ausschlusssysteme schützten die finanziellen Interessen der EU und damit auch die Interessen Österreichs.