Das Innenministerium hat Mittwochnachmittag das vorläufige Vorzugsstimmen-Ergebnis der EU-Wahl veröffentlicht. Damit ist offiziell bestätigt: Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strachehat Anspruch auf eines der drei FPÖ-Mandate. Bei der ÖVP gibt es zwei Umreihungen - und ListenzweiteKaroline Edtstadler hat mehr Vorzugsvoten als der bisherige Delegationsleiter Othmar Karas.
Karas - bei den letzten Wahlen Vorzugsstimmenkaiser - kam diesmal auf 103.021. Und das ist deutlich weniger als Edtstadler sammeln konnte (115.891). Karas will dennoch Delegationsleiter bleiben; die ÖVP hat sich noch nicht entschieden.
Mandatverteilung nach Vorzugsstimmen
Weil die ÖVP parteiintern beschlossen hat, die Mandate strikt nach der Zahl der Vorzugsstimmen zu vergeben, müssen zwei Kandidaten weichen, die gesetzlich eigentlich Anspruch auf eines der sieben Mandate hätten: Der frühere ORF-Star Wolfram Pirchner (Listenplatz 6, 9.357 Nennungen) und der burgenländische ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz (Listenplatz 7, 17.232). Denn zwei weiter hinten gereihte Kandidaten haben zwar nicht das nötige gesetzliche Kriterium von fünf Prozent der Parteisumme (das wären 65.298) geschafft, aber mehr Vorzugsstimmen: Die Tiroler Wirtschaftsbündlerin Barbara Thaler (Listenplatz 8) sammelte 38.285, der niederösterreichische Bauernbündler Alexander Bernhuber (11.) 30.338. Damit bekommen sie das sechste und siebente Mandat.
Die fünf davor gereihten Kandidaten - Karas, Edtstadler, Angelika Winzig (84.931), Simone Schmiedtbauer (64.230) und Lukas Mandl (38.605) - bekamen genügend persönliche Voten, um ihren Listenplatz zu verteidigen und das Mandat zu erhalten. Sagartz kann hoffen, doch noch ins EU-Parlament einzuziehen, wenn z.B. Edtstadler EU-Kommissarin wird.
Vilimsky vor Strache
In der FPÖ brachte Straches Rücktritt wegen des kurz vor der Wahl aufgetauchten Videos die Regie durcheinander: Die Freiheitlichen verloren eines der eigentlich als sicher angenommenen vier Mandate - und dann demonstrierten die Wähler auch noch Solidarität mit Strache. Sie statteten den eigentlich auf dem letzten Listenplatz 42 gereihten Parteichef mit 44.750 Vorzugsstimmen aus. Das ist weit mehr als die für die gesetzliche Vorreihung nötige Anzahl (32.506). Somit hat Strache Anspruch auf ein Mandat - auch wenn Spitzenkandidat Harald Vilimsky mehr, nämlich 64.520, Vorzugsstimmen holte.
Die Partei versucht zwar, Strache zum Verzicht zu bewegen - aber die Entscheidung liegt bei ihm. Nimmt er es an, kann Petra Steger nicht - wie fix erwartet - ins EU-Parlament wechseln. Denn sie hat (mit 3.380) zu wenig Vorzugsstimmen für die Vorreihung. Das dritte Mandat steht dem Listenzweiten Georg Mayer (EU-Mandatar seit 2014) zu. Der neue Parteichef Norbert Hofer brachte es übrigens mit 7.461 Nennungen zum Vorzugsstimmen-Platz 3 in der FPÖ.
In den anderen Parteien bewirken die Vorzugsstimmen nichts - haben doch nur die Spitzenkandidaten das Kriterium geschafft. In der SPÖ holte Andreas Schieder 72.861 Vorzugsstimmen. Listen-Sechste Julia Herr - die um Vorzugsstimmen geworben hatte - kam mit 19.416 nicht einmal auf die Hälfte der erforderlichen 45.158. Somit werden die fünf Mandate entsprechend dem Wahlvorschlag vergeben.
Kogler und Wiener haben genug Stimmen
Bei den Grünen schaffte nicht nur Spitzenkandidat Werner Kogler (70.585) locker die Fünf-Prozent-Marke (26.610), sondern auch Listenzweite Sarah Wiener mit 35.590. Da sonst kein Kandidat genug holte - Listendritte Monika Vana hat mit 6.552 schon die dritt-meisten Nennungen -, bekommen Kogler und Wiener die zwei Mandate. Vana wird im Fall des Brexit ins EU-Parlament einziehen - denn das eine Mandat mehr, das Österreich dann zusteht, bekommen aufgrund des Wahlergebnisses die Grünen.
Auch bei den NEOS geht das eine Mandat an die Spitzenkandidatin Claudia Gamon, die mit 64.341 auch die mit großem Abstand meisten Vorzugsstimmen der Pink-Wähler holte.
Veröffentlicht wurde das Vorzugsstimmen-Ergebnis auf www.europa-wahl.at . Es ist allerdings erst ein vorläufiges und könnte sich noch geringfügig ändern. Das endgültige Ergebnis wird bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 12. Juni festgestellt.