Einkaufen im Internet erfreut sich großer Beliebtheit. 68 Prozent aller EU-Bürger haben im Jahr 2017 zumindest einmal den digitalen Einkaufswagen befüllt. In Österreich liegt dieser Wert sogar bei 70 Prozent. Naturgemäß nimmt die Kauflust in der Vorweihnachtszeit zu. Und rechtzeitig dazu hat die EU-Kommission nun eine Barriere in der digitalen Einkaufswelt europaweit abgebaut: Geoblocking ist seit Montag untersagt.
Durch Geoblocking war es Händlern möglich, ausländische Käufer von Angeboten auszuschließen oder sie automatisch auf Webseiten mit höheren Preisen weiterzuleiten. Das soll nun vorüber sein. Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, betonte, dass es künftig beim Online-Kauf weder Blockaden noch Diskriminierungen gebe. Noch im Jahr 2015 war es nur in 37 Prozent aller Online-Shops möglich, eine Bestellung aus dem Ausland abzuschließen.
Geoblocking diskriminierend
Gleich mehrere Hürden sollten nun beseitigt sein. Bezahlungen über Kreditkarte seien nicht immer möglich, weil man in einem „falschen“ Land beheimatet sei, sagte Ansip. Zudem sei Geoblocking diskriminierend, weil es Online-Kunden davon abhalte, Dienste und Produkte auf Webseiten aus anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Und Händler konnten ausländische Kunden auf Seiten in ihrem Heimatland umleiten, wo mitunter auch höhere Preise galten. Die Kommission will im Jahr 2020 überprüfen, inwieweit die Maßnahmen umgesetzt wurden.
Zwar dürfen Händler keine Bestellungen aus dem Ausland ablehnen, die Lieferung in das Ausland ist allerdings nicht verpflichtend. Auch das Übersetzen des Angebots in Fremdsprachen ist nicht vorgeschrieben. Und Anbieter dürfen weiterhin national unterschiedliche Seiten mit unterschiedlichen Preisen betreiben, sofern alle EU-Bürger uneingeschränkten Zugriff darauf haben. Während Konsumenten von der Änderung profitieren, kritisiert der Handel die Verordnung. Schon im Februar, als das EU-Parlament den Weg für das Aus des Geoblockings ebnete, bezeichnete die österreichische Wirtschaftskammer die Neuerung als „unternehmensfeindlich und kontraproduktiv“. Viele Händler würden sich wegen „überbordender Verbraucherschutzbestimmungen“ einen Verkauf im Netz nun zweimal überlegen.