Die EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Es geht um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orbán „ausländische Einmischung“ verhindern will. Das sogenannte Souveränitätsgesetz verstoße gegen europäisches Recht, erklärte die Kommission am Donnerstag.
Verfahren im Februar eingeleitet
In der neu geschaffenen ungarischen Regierungsbehörde zur Überwachung der staatlichen „Souveränität“ sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer europäischer Grundrechte in Ungarn.
Bereits im Februar hatte die Kommission ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet. Das „Gesetz zum Schutz der Souveränität“ und die Ende Jänner eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem „das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger“ ein, hieß es damals in Brüssel.
Die in der ungarischen Verfassung verankerte Behörde hat zur Aufgabe, „Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen“. Mehrere unabhängige ungarische Medien hatten bereits nach Verabschiedung des Gesetzes in einer gemeinsamen Erklärung gegen mögliche Einschränkungen der Pressefreiheit durch die neue Behörde protestiert.