Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Bundespräsidenten-Stichwahl hat wesentliche Auswirkungen auf die Berichterstattung der Medien und die Hochrechnungen und Analysen. Das Innenministerium darf die ersten Teilergebnisse erst nach Wahlschluss um 17 Uhr zur Verfügung stellen. Damit sind die ersten Hochrechnungen erst 10 bis 15 Minuten nach 17 Uhr zu erwarten.
Das vorläufige Endergebnis sollte wie üblich um 19.30 Uhr vorliegen. Es wird jedoch keine Briefwahlstimmen enthalten, denn diese werden erst am Montag, dem 5. Dezember, ausgezählt. In den Hochrechnungen ist die Briefwahl zwar berücksichtigt, sollte es aber wie erwartet sehr knapp werden, könnte der neue Bundespräsident erst am Montag feststehen - am Krampustag.