"Es ist unfassbar und unglaublich, dass der VfGH hier nicht mehr Tätigkeit entwickelt, um seinen eigenen Ruf zu retten", sagte FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer im Ö1-Morgenjournal. Verfassungsrichter Johannes Schnizer habe der FPÖ "kriminelle Vorbereitungen" ihrer Wahlanfechtung vorgeworfen.
Das von VfGH-Präsidialdirektor Dieter Kandlhofer im Namen von Präsident Gerhart Holzinger verfasste Schreiben nahm Bezug auf Böhmdorfers offenen Brief an den VfGH-Präsidenten, in welchem Böhmdorfer die Mutmaßung Schnizers, die FPÖ hätte die Anfechtung der Stichwahl bereits im Vorfeld vorbereitet, als "schwerwiegende Diffamierung" bezeichnete. Außerdem äußerte Böhmdorfer darin die Hoffnung, dass sich der VfGH von den Wortmeldungen Schnizers distanziert.
"Die Notwendigkeit einer Distanzierung des Gerichtshofes von den medialen Aussagen dieses Mitglieds besteht nicht. Bei den Ausführungen von Dr. Schnizer handelt es sich, wie er auch selbst betont hat, um seine reine Privatmeinung, für die er naturgemäß selbst die Verantwortung trägt", heißt es in dem Brief des VfGH an die Kanzlei.
Die Frage nach dem Zeitpunkt der Vorbereitung für die Anfechtung stellt sich laut Holzingers Brief nicht: "Im Übrigen sind für den Gerichtshof Spekulationen, wann eine Anfechtung vorbereitet worden ist, bedeutungslos."
"Unfassbare Vorwürfe"
Das kann Böhmdörfer nicht nachvollziehen: Man bewege sich hier "in Bereiche ganz relevanter unfassbarer strafrechtlicher Vorwürfe, die man so nicht stehen lassen kann", so der ehemalige Justizminister der schwarz-blauen Bundesregierung. "Ich verstehe, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes den Richtern ihre private Meinung lässt, das ist aber keine private Meinung mehr. Das ist der Vorwurf gegen eine politische Partei und zwar die derzeit größte, sich kriminell auf einen Wahlvorgang eingestellt zu haben, damit man nachher die Wahl anfechten kann."
Er selber werde dennoch nicht weiter tätig werden, dies sei Sache einer anderen Rechtsanwaltskanzlei, so Böhmdorfer. Bereits am Mittwoch hatte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl medienrechtliche Schritte unter Federführung von Anwalt Michael Rami angekündigt.
Die Anwälte der FPÖ haben am Mittwoch die Mutmaßungen des Verfassungsrichters Johannes Schnizer, die Partei hätte die Anfechtung der Stichwahl womöglich bereits im Vorfeld vorbereitet, scharf zurückgewiesen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer gab eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach man von Überlegungen einer Wahl-Anfechtung erst Tage nach der Stichwahl Kenntnis erlangt habe.