Der Wahlkarten-Auftrag für die Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember wird nicht neu vergeben. Das kündigte Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, am Freitag im Gespräch mit APA an. Vielmehr soll die ursprüngliche Firma kbprint.com eine "Ersatzlieferung" erbringen, muss dafür aber einen "Sublieferanten" suchen.
Zuletzt waren Bedenken laut geworden, dass eine Neuvergabe ohne Ausschreibung rechtswidrig sein könnte, auch wenn Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) auf "Gefahr im Verzug" verwiesen hatte. Er hatte zudem angekündigt, dass die Österreichische Staatsdruckerei mit der Produktion beauftragt wird.
Eine Neuvergabe wird es aber gar nicht geben, betonte Peschorn nun. "Wir setzen damit unser Recht aus unserem Auftragsverhältnis durch", so der Leiter der Finanzprokurator, die als Anwalt des Bundes auftritt. Die Wahlkarten werden auch nicht neu bestellt, man habe schlicht ein Recht auf Ersatz des schadhaften Produktes für den ursprünglich für 2. Oktober anberaumten Stichwahlgang. Für die im geplanten Gesetz vorgesehenen Wahlkarten - wie sie bis 2009 im Einsatz waren - gebe es nicht viele Anbieter mit entsprechender Fertigungsstrecke. "Die Firma braucht einen Sublieferanten und es ist vereinbart, dass sie einen verwendet."
Und die Staatsdruckerei? Die wurde der "alten" Firma nicht als Sublieferant vorgeschrieben. "Das ist grundsätzlich die Entscheidung des Vertragspartners - der uns aber zu fragen hat." Die Republik werde durchsetzen, "dass der Auftragnehmer verlässlich liefern kann". Und zwar Wahlkarten, die einerseits nicht ungewollt aufgehen, bei denen man andererseits aber eindeutig erkennt, wenn jemand sie unerlaubt öffnen wollte. Es werde auch ein "begleitendes Prozess-Monitoring" durch die Republik geben, um "sicherzustellen, dass es im Rahmen von Produktion und Lieferung keine technischen Pannen gibt".
Für die Durchsetzung allfälliger anderer Ansprüche sei es nötig, die "Ursachen exakt zu eruieren", hielt Peschorn zur weiteren Vorgehensweise fest. Es gehe schließlich auch darum, Beweise zu haben, die "in einem allfälligen gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden können". Denn auch in diesem Fall gelte: "Die Republik Österreich ist ein seriöser Partner."