Der Streit um die Bundespräsidentenwahl geht in die Verlängerung. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer, früher Justizminister, kritisiert den Umgang mit der Briefwahl in Altenheimen. Zehntausende ältere Österreicherinnen und Österreicher sowie Menschen mit Behinderungen haben in den vergangenen Jahren ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Beantragt wurden die Wahlkarten meist aber nicht von ihnen persönlich, sondern von Spitals- oder Heimleitungen.
Böhmdorfer kritisiert dieses Vorgehen nun unter Berufung auf den Verfassungsgerichtshof (VfGH): Briefwählen dürfe nur, wer seine Wahlkarte selbst beantragt hat.
Dass also Bewohner von Altenheimen oder Spitälern gefragt werden, ob sie eine Wahlkarte wollen und dass dann eine Person beispielsweise 60 Wahlkarten bestellt, ist bzw. war laut Böhmdorfer rechtswidrig: Wer keine Wahlkarte beantragen kann, sei von der Wahl auszuschließen, so sei die Judikatur. Konkret ergebe sich aus diesem bisher weitgehend unbeachteten Teil der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch: dass der Besachwaltete selbst die Briefwahlkarte beantragen muss.
Für Spitals- und Pflegeheimbewohner wären folglich wieder verstärkt Besuche durch sogenannte fliegende Wahlkommissionen nötig. Viele, die bisher per Briefwahl wählen konnten - etwa bettlägrige Personen, die zu Hause betreut werden - werden es künftig womöglich nicht können.