Im Verfassungsausschuss wird am heutigen Donnerstag die Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl von 2. Oktober auf 4. Dezember plenarreif gemacht. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS haben gemeinsam einen Antrag eingebracht, die Verfassungsmehrheit ist also sichergestellt. Endgültig vom Nationalratsplenum beschlossen werden die Sonderbestimmungen für die Verschiebung Mittwoch kommender Woche.

Wählerevidenz wird aktualisiert

Mit den Sonderbestimmungen wird nicht nur die Hofburg-Stichwahl verschoben. Sie ermöglicht auch, die bis zum Wahltag 16 Jahre alten Jugendlichen an dem Urnengang teilnehmen zu lassen.

Am Mittwoch wurde noch eine weitere Sonderregelung vereinbart: Die oberösterreichische Bezirkshauptstadt Freistadt darf ebenfalls am 4. Dezember einen Nachfolger für den verstorbenen Bürgermeister wählen.

Eigentlich ist es laut Bundespräsidentenwahlgesetz verboten, am gleichen Tag eine andere Wahl anzusetzen. In diesem Fall wird allerdings eine Ausnahme gemacht - wurde die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl doch unerwartet verschoben, weil der Kleber auf manchen Wahlkarten nicht hält.