Der österreichische Zoll hat bisher keine Beschlagnahmungen von Fahrzeugen und Gütern vorgenommen, mit denen russische Staatsbürger laut geltenden Sanktionen eigentlich nicht mehr in die Europäische Union einreisen dürfen. Dies erklärte am Mittwoch ein Vertreter des Finanzministeriums auf APA-Anfrage. Am Dienstag abgeschwächte Erläuterungen der EU-Kommission zu diesen Sanktionen hatten vergangene Woche insbesondere für Aufregung in der russischen Diaspora gesorgt.

Nur stichprobenartige mobile Zollkontrollen

Systematisierte Zollkontrollen könnten nur direkt an der EU-Außengrenze stattfinden und innerhalb der Europäischen Union fänden risikoorientierte, aber stichprobenartige mobile Zollkontrollen an Hauptverkehrsrouten statt, erläuterte der Vertreter des österreichischen Ministeriums. "Wenn im Zuge dieser mobilen Kontrollen oder im Rahmen des Flugverkehrs russische Staatsangehörige kontrolliert werden, erfolgt dies unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der EU, im konkreten Fall der entsprechenden Embargobestimmungen", betonte er und erinnerte gleichzeitig daran, dass es seit dem vergangenen Jahr keine direkten Flugverbindungen zwischen Russland und Österreich mehr gibt.

Nachdem die EU-Kommission am vergangenen Freitag eine Erläuterung zu Sanktionsverordnungen veröffentlicht und dabei betont hatte, dass die Einfuhr von mehr als 150 Warenkategorien durch russische Staatsbürger kategorisch untersagt sei, hatten russische Medien über die Konsequenzen dieser Interpretation spekuliert. Da neben industriell verwendeten Waren, Autos und Fotoapparaten auch Koffer und Bekleidung im relevanten Anhang XXI der EU-Sanktionsverordnung gelistet sind, hatte etwa das kremlkritische Online-Medium "The Bell" die Frage gestellt, ob Russinnen und Russen an den EU-Außengrenzen nunmehr gar ausgezogen würden.

Am Dienstag hatte die EU-Kommission in weiteren Erläuterungen jedoch abgeschwächt: "Bei Gütern, die nur einen geringen Verdacht auf Sanktionsumgebung auslösen, darunter Hygieneartikel oder von Reisenden getragene sowie im Gepäck befindliche Kleidung, sollen die nationalen Behörden das Verbot in einer angemessenen und vernünftigen Art umsetzen", hieß es. Keinen Zweifel ließ die Kommission indes, dass Autos mit russischen Kennzeichen nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen. Nationale Behörden sollten ihnen besondere Aufmerksamkeit widmen, forderte die Kommission.