Die vom russischen Präsidenten Wladimir Putin am 21. September verkündete Teilmobilmachung hat an der österreichischen Botschaft in Moskau zu keinem merklichen Anstieg von Visaanträgen geführt. Dies erklärte am Montagabend eine Sprecherin des österreichischen Außenministeriums auf APA-Anfrage. Sehr viele russische Staatsbürger haben in den letzten Tagen ihr Heimatland verlassen - die Exilzeitung Nowaja Gaseta Europa schrieb am und mit Stand vom Wochenende über 261.000 Männer.
"Die Antragszahlen an der Botschaft bewegten sich im angefragten Zeitraum (seit dem 21. September, Anm.) im niedrigeren zweistelligen Bereich", informierte die Außenamtssprecherin. Im August seien an der österreichischen Botschaft 603 Visa, zwischen 1. und 23. September insgesamt 460 Visa ausgestellt worden, spezifizierte sie.
In den letzten Tagen war freilich selbst ein österreichisches Visum keine Garantie, aus Russland einfach nach Österreich reisen zu können: Mit einem üblichen Schengenvisum vom Typ C, das einen Maximalaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in der Schengenzone und damit auch in Österreich vorsieht, war über den Landweg die direkte Ausreise in die Schengenzone lediglich noch über einen einzigen Grenzübergang im hohen Norden nach Norwegen sowie einstweilen noch nach Finnland möglich. Estland, Lettland, Litauen und Polen lassen seit dem 19. September russische Staatsbürger aus Russland nur noch mit Schengen-Dauervisa einreisen, für deren Ausstellung es vergleichsweise hohe bürokratische Hürden gibt.
Kosten-Explosion bei Flugtickets und kilometerlange Staus an der Grenze
Angesichts von Gerüchten, dass Russland männlichen Staatsbürgern bereits in den nächsten Tagen die Ausreise ohne individuelle Bewilligung der Einberufungsbehörden generell untersagen könnte, kosteten einfache Flugtickets aus Russland in visafreie Staaten zuletzt bis zu 10.000 Euro. An Landgrenzen zu südlichen Nachbarstaaten wie Georgien kam es bei der Ausreise zu kilometerlangen Staus sowie zu tagelangen Wartezeiten. Russische Grenzer versagten laut Medienberichten zudem einer wachsenden Zahl an Männern den Grenzübertritt.
Vor ihrer Mobilmachung fliehende Russen, die im Anschluss von außerhalb der Europäischen Union per Direktflug nach Österreich kämen, hätten in Folge die Chance, hier einen Asylantrag zu stellen. Die Flucht vor der Einberufung könne im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einen Asylgrund darstellen, bestätigte der APA ein Sprecher des österreichischen Innenministeriums am Montag. Der im Inland zu stellende Asylantrag werde in Folge im Einzelfall geprüft, erläuterte er. "Durch diese Vorgehensweise kann ein Missbrauch eines Schutzstatus für nachrichtendienstliche Zwecke verhindert werden", betonte der Sprecher. Er berichtete, dass seit Jahresbeginn 160 russischen Staatsangehörigen, etwa zur Hälfte Frauen und zur Hälfte Männer, in Österreich Schutz gewährt worden sei.