Die Schweizer Kantone hatten sich offen gezeigt, der Bund legte aber ein Veto ein: Für großes Unverständnis sorgte die Weigerung unseres Nachbarlandes, verletzte Menschen aus den ukrainischen Gebieten zur Behandlung in Schweizer Spitälern aufzunehmen. Grund für die Ablehnung war die Befürchtung, es könnte neutralitätsrechtliche Hindernisse geben: Würde militärisches Personal unter den Verwundeten sein, müsste die Schweiz dafür sorgen, dass diese Menschen nach einer allfälligen Genesung nicht wieder in den Kriegsdienst zurückkehren, sonst wäre durch den Ablauf die neutrale Position verletzt. Nach heftigen Diskussionen und Aufrufen zahlreicher Persönlichkeiten konnte nun offensichtlich doch ein Weg gefunden werden. Vize-Staatssekretär Johannes Matyassy argumentierte, die ursprünglich eingegangene Nato-Anfrage hätte keine Möglichkeit beinhaltet, auf die Auswahl der Verletzten Einfluss zu nehmen, das habe man nun gelöst.