Das Amtsgericht Deggendorf hat gegen den früheren BZÖ-Politiker Gerald Grosz einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erlassen. Grosz soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag auf Anfrage bestätigte. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, teilte mit, er habe dagegen Einspruch eingelegt.
Von der Kunstfreiheit gedeckt?
Die Grosz zur Last gelegten Taten seien "evident nicht strafbar", sagte der Anwalt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim politischen Aschermittwoch der rechtsextremen AfD im niederbayerischen Osterhofen als "Corona-Autokrat", "Landesverräter" und "Södolf" bezeichnet zu haben. Lauterbach habe er unter anderem "Horrorclown" genannt. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben.
Anwalt: "Keine Beweise"
Stevens betonte, es gebe keinen Beweis, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe. Die Äußerungen wiederum seinen im Zusammenhang mit dem politischen Wirken der Betroffenen und "somit als fortgesetzte Sachmeinung in künstlerischer Einkleidung einzustufen". Zudem sei der Strafbefehl formal rechtswidrig ergangen. Voraussetzung der Strafverfolgung bei Beleidigung sei ein Strafantrag, der nur vom Betroffenen – oder bei Amtsträgern von dessen Vorgesetzten – gestellt werden könne. Weder Söder noch Lauterbach hätten einen Vorgesetzten. Ein Strafantrag finde sich bisher nur von einem untergeordneten Ministerialrat in den Akten.
Mögliches Urteil ohne Hauptverhandlung
Beim deutschen Strafbefehlsverfahren kann es im Sinn einer Verfahrensvereinfachung zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung kommen. Beim Amtsgericht hieß es, sofern der Einspruch des Anwalts eingehe und die Generalstaatsanwaltschaft nicht ihren Antrag auf Strafbefehl zurücknehme, komme es zur Hauptverhandlung. Stevens hingegen unterstrich, er gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt werde.