Das deutsche Kabinett hat einen Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht am Mittwoch gebilligt. Dies verlautete aus deutschen Regierungskreisen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will es für Ausländer in Deutschland erleichtern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Die Vorlage geht nun in den Bundestag. Erst wenn das Parlament zustimmt, kann sie in Kraft treten.
Grundsätzlich soll es schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind daher Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben.
Voraussetzung soll auch sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. Besonders gut integrierte Menschen sollen bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Auch die Mehrstaatlichkeit soll mit dem Gesetz ermöglicht werden.
Regelung in Österreich
In Österreich ist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft mindestens ein zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich. Ausnahmen gelten für EU-/EWR-Angehörige - hier ist die notwendige Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre reduziert. Ausnahmen gibt es außerdem teilweise für Wissenschafter, Künstler, Sportler sowie Nachfahren von NS-Opfern. Doppelstaatsbürgerschaften sind im allgemeinen nicht erlaubt.