Die Einmischung anderer Länder in politische
Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten kann künftig mit
weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Vertreter des
Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten
einigten sich am Dienstag abschließend auf ein neues
Sanktionsinstrument, wie beide Seiten bestätigten.

Handelsrestriktionen als möglicher Hebel

Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen,
die mit wirtschaftlichen Maßnahmen in unzulässiger Weise in die
politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedstaaten
einzugreifen versuchen. Als mögliche Sanktionen könnte zudem der
Zugang zu Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge
aus der EU beschränkt werden. Zudem nannte die EU-Kommission auch
Restriktionen des Handels mit Dienstleistungen als einen möglichen
Hebel.

Grund für die Einführung des neuen Instruments ist, dass die EU
und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zum Ziel
bewussten wirtschaftlichen Drucks geworden sind. So verhängte
beispielsweise China Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation
vereinbar waren und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem
EU-Binnenmarkt auswirkten.

Einsatzbereitschaft mit Herbst erwartet

Als Grund für das chinesische Vorgehen wurde vermutet, dass
Litauen seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan ausgebaut hat,indem es Taiwan ermöglichte, in der litauischen Hauptstadt Vilnius eine Repräsentanz unter eigenem Namen zu eröffnen. China reagierte darauf erbost, weil es das demokratische Taiwan als abtrünnige
Provinz und nicht als unabhängigen Staat ansieht.

Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmaßnahmen genutzt werden
kann, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament die
Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie. Die
EU-Kommission rechnet damit, dass das neue Instrument ab Herbst
einsatzbereit ist.