Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) darf in seiner Partei bleiben. Laut einem "Spiegel"-Bericht sei der Antrag mehrerer Gliederungen, ihn aus der Partei auszuschließen, von einem Schiedsgericht auch in zweiter Instanz abgelehnt worden.
Schröder war seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine mehrfach durch umstrittene Äußerungen aufgefallen. Auch stand er wegen seiner engen geschäftlichen Verflechtungen mit russischen Unternehmen parteiintern in der Kritik. Mehrere Parteigliederungen hatten daraufhin ein Ausschlussverfahren gegen ihn angestrengt, diese seien laut dem neuen Beschluss aber "nicht begründet". Ein Verstoß gegen Statuten, Grundsätze oder die Ordnung der Partei beziehungsweise eine ehrlose Haltung oder das Außerachtlassen innerparteilicher Solidarität ließe sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen.