Die Wogen gehen hoch, seit die EU-Kommission am Montag ihren Vorschlag für einen sogenannten "Delegierten Rechtsakt" machte. Die Behörde will darin Wasserstoff, der mit Atomstrom hergestellt wurde, unter bestimmten Bedingungen als "grün" einstufen: Wenn Strom für die nötige Elektrolyse aus einem Netz mit hohem Atomenergie-Anteil und damit niedrigen CO₂-Emissionen genutzt wird, könne dies als grüner Wasserstoff etikettiert werden, heißt es. Gleichzeitig aber kommt in dem Plan das an sich von vielen Ländern begrüßte "Additionalitätsprinzip" zum Tragen – das würde für Österreich aber bedeuten, dass bestehende Wasserkraftwerke nicht zur Wasserstoffproduktion herangezogen werden dürften.