Das oberste EU-Gericht entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter.
Bisher ist es in Polen gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen. Hintergrund ist die Klage eines langjährigen freien Mitarbeiters eines polnischen öffentlichen Fernsehsenders. Im Dezember 2017 veröffentlichten er und sein Partner auf Youtube ein Weihnachtsmusikvideo, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte ihm der Fernsehsender mit, dass sein laufender Vertrag beendet worden sei und kein neuer Vertrag geschlossen werde. Er verlangt vor einem polnischen Gericht Schadenersatz. Das Gericht muss den Fall nun entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.