Im Iran ist nach Informationen des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte auch eine Frau unter den 17 Personen, die Berichten zufolge wegen der Teilnahme an Protesten zum Tode verurteilt worden sind. Zwei Hinrichtungen stünden unmittelbar bevor, wie der Verantwortliche des Büros für die Region Mittlerer Osten und Nordafrika, Mohammad Al Nsour, am Dienstag in Genf sagte.
"Staatlich sanktionierte Tötungen"
Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, appellierte an die Regierung in Teheran, die Vollstreckung auszusetzen. Bisher sind vier Teilnehmer an Demonstrationen hingerichtet worden. Zuletzt waren es zwei junge Männer am 7. Jänner, denen der Tod eines Sicherheitsbeamten vorgeworfen worden war. Nach Angaben von Türk sind die Vorwürfe gegen die Angeklagten stets vage und die Mindestgarantien für faire Gerichtsverfahren werden nicht eingehalten. Nach Informationen des Büros werden vermeintliche Geständnisse durch Folter erzwungen. Die Exekutionen kämen "staatlich sanktionierten Tötungen gleich", teilte Türk mit.
Die Behörden nutzten die Verfahren, um Menschen zu bestrafen, die ihre Grundrechte ausübten. Sie wollten Angst und Schrecken verbreiten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. "Dies verstößt gegen die internationalen Menschenrechtsnormen", so Türk. Der österreichische Hochkommissar hat angeboten, nach Teheran zu reisen, um mit den Behörden zu sprechen, teilte sein Büro mit. Zunächst finde in Kürze ein Gespräch in Genf statt. Solche Begegnungen gehörten zur Routinearbeit des Hochkommissars. Wer daran genau teilnimmt, werde aus Gründen der Vertraulichkeit nie kommuniziert.
Kein Pardon bei Kopftuch-Verstößen
Angesichts der anhaltenden Proteste im Iran gegen die Unterdrückungsmaßnahmen der islamischen Führung ist die iranische Polizei laut einem Agenturbericht angewiesen worden, Verstöße gegen die Kopftuch-Pflicht "strikt zu bestrafen". Wie die iranische Nachrichtenagentur Mehr am Dienstag berichtete, veröffentlichte die Generalstaatsanwaltschaft eine Anweisung an Polizei und Gerichte, "jeden Hidschab-Verstoß strikt zu bestrafen". Die Gerichte im Land müssten bei derartigen Verstößen die Täterinnen aburteilen, sie mit Geldstrafen belegen sowie mit "zusätzlichen Strafen wie Exil, Verbote, bestimmte Berufe auszuüben, und Schließung ihrer Arbeitsstätte", zitierte Mehr aus der Anordnung.
Auslöser der landesweiten Proteste gegen den repressiven Kurs der Regierung und das islamische Herrschaftssystem war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September. Sie starb in Polizeigewahrsam, nachdem sie wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war.