Ungarns rechtsnationale Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán hat eine Gesetzesregel zur staatlichen Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen laut Amtsblatt von Freitag auf Samstag offiziell aufgehoben.
Damit werden ab 17. Juli anonyme Spenden wieder möglich und die NGOs von der Bekanntgabe der Namen ihrer ausländischen Spender entbunden. Die Regelung war im Mai 2021 erlassen worden, als ein vollwertiges NGO-Gesetz auf Druck des EuGH zurückgenommen werden musste.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Juni 2020 befunden, dass das NGO-Gesetz über den Umgang mit NGOs in Ungarn gegen EU-Recht verstößt und diskriminierend ist. Damit war Orbáns Regierung zur Rücknahme des Gesetzes gezwungen. Stattdessen kam aber die nicht minder umstrittene und nun ebenfalls aufgehobene Verordnung.
Schon das 2017 mit Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedete NGO-Gesetz sah Auflagen für zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die Spenden aus dem Ausland erhalten. Dem Gesetz zufolge mussten sich NGOs registrieren, wenn sie jährlich Auslandsspenden von mehr als 7,2 Millionen Forint (in etwa 20.000 Euro) erhalten. Bei der Registrierung musste außerdem die Zahl jener Spender angegeben werden, deren Spende über 500.000 Forint liegt. Zahlreiche NGOs weigerten sich jedoch, diese Bestimmungen anzuwenden.
Da sich Ungarn dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zunächst widersetzte, leitete die EU-Kommission im Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren in der Sache ein, eines von mehreren, die gegen unter Orbáns Regierung beschlossene Gesetze laufen. Die Brüsseler Behörde forderte, Ungarn müsse innerhalb von zwei Monaten das Urteil umsetzen. Ansonsten könnte sie den Fall erneut vor den EuGH bringen, verbunden mit finanziellen Sanktionen. Darauf folgte die Aufhebung des Gesetzes, der Erlass der Verordnung und nunmehr auch die Aufhebung des Erlasses.