Das spanische Parlament hat die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Bei der abschließenden Abstimmung im Abgeordnetenhaus votierte am Donnerstag eine deutliche Mehrheit von 202 Abgeordneten für das entsprechende Gesetz, 141 stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten.

Damit können Menschen mit einer "schweren und unheilbaren" Krankheit oder "chronischen", stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um "unerträgliches Leid" zu vermeiden.

Viertes Land in Europa

Mit diesem Gesetz "kommen wir einer humaneren und gerechteren Gesellschaft näher", sagte Gesundheitsministerin Carolina Darias mit Verweis auf "die Menschen, die sich in einer Situation großen Leids befinden, und ihre Familien". Der Gesetzentwurf war von der sozialistischen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez eingebracht worden.

In Europa ist Spanien damit das vierte Land nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, erlaubt ist. Das Parlament in Portugal hatte Ende Jänner für eine Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt, das Verfassungsgericht forderte jedoch am Montag Nachbesserungen an dem Gesetz.