Im Mordprozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten und deutschen CDU-Politikers Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht  Frankfurt am Main das Urteil verkündet. Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des OLG gegen den wegen Mordes angeklagten Stephan Ernst und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H.  Das OLG hat Ernst nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Richter schöpften damit das mögliche Strafmaß voll aus.

Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Das Gericht befand den 47-jährigen Deutschen für schuldig, Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. H. soll ihn politisch radikalisiert haben. Beide Angeklagte waren viele Jahre in der rechten Szene aktiv. Ernst wird außerdem versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen, der im Jänner 2016 bei einem Messerangriff schwer verletzt wurde.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Die Entscheidung über eine anschließende Sicherungsverwahrung sei einer zweiten Gerichtsverhandlung zum Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

Der Mitangeklagte Markus H. ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. H. soll Ernst politisch radikalisiert haben. Er wurde wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord wurde H. freigesprochen. Damit bleibt er auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Sie ging von einem rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motiv aus. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen.

Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte im Vorfeld hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden. Dabei belastete er den Mitangeklagten, der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert.