Der von Politikern der Alternative für Deutschland (AfD) gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den deutschen Inlandsgeheimdienst jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien erwiesenermaßen "Rechtsextremisten", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Donnerstag in Berlin.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

Die AfD wurde 2013 gegründet. Inzwischen ist sie in allen deutschen Landesparlamenten vertreten. Vor allem seit der Flüchtlingskrise von 2015 war die Partei immer wieder mit kontroversen Äußerungen aufgefallen.

Inlandsgeheimdienst

Der Inlandsgeheimdienst sieht nach seinen Worten seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem informellen, aber gut organisierten "Flügel" um eine rechtsextreme Bestrebung handle. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes hat der Zusammenschluss rund 7.000 Anhänger. "Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius", erklärte Haldenwang. Der Verfassungsschutz führte als Beleg für seine Entscheidung auch die "nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen" des "Flügels", Höcke und Kalbitz, an.

Nach Einschätzung der Behörde gibt es in Deutschland damit aktuell rund 32.000 Rechtsextremisten. Der Verfassungsschutz stuft etwa 13.000 von ihnen als gewaltbereit ein. Die Behörde sieht eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus. Dazu zählt auch die sogenannte Neue Rechte, zu deren Vordenkern der Verleger Götz Kubitschek gehört. Wer als "Flügel"-Anhänger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, "der wird zukünftig ein Problem mit seiner Dienststelle bekommen", sagte Haldenwang. Auf die Frage, ob diese Menschen mit Jobverlust zu rechnen hätten, antwortete er, es müsse in jedem Fall eine "Einzelfallprüfung" geben.

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "klarstellen" wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des "Flügels", dessen Gründer und Wortführer Höcke ist.

Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, "Flügel"-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: "Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft."

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen "Flügel" im Jänner 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA). Für eine "Höherstufung" der JA fehlten aktuell weitere Anhaltspunkte, sagte Haldenwang. Es gebe "sowohl belastende als auch entlastende Momente". Die JA-Programmatik sei inzwischen deutlich moderater aufgesetzt.

"Kyffhäusertreffen"

Der "Flügel" kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten "Kyffhäusertreffen". An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem "Flügel" zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.