In der russischen Verfassung soll nach dem Willen von Kremlchef Wladimir Putin künftig auch der Gottesbegriff verankert werden. Es gebe diesen Vorschlag, bestätigte Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin am Montag der Staatsagentur Tass zufolge.
Zuvor hatte die russisch-orthodoxe Kirche, die eine wichtige Machtbasis in Russland ist, den Wunsch nach einer Erwähnung Gottes in der Präambel eingebracht und heftige Diskussionen ausgelöst. Am 10. März soll die größte Verfassungsänderung in der russischen Geschichte im Parlament in einer zweiten Lesung diskutiert werden. Ende April ist eine Volksabstimmung dazu geplant.
Putin wurde 1952 getauft
In der russischen Gesellschaft wurde das Thema scharf kritisiert. Viele verwiesen dabei auf die lange kommunistische Tradition in der Sowjetunion sowie die strikte Trennung von Kirche und Staat. Putin, zu Sowjetzeiten ein Vorzeigefunktionär und Mitglied des Geheimdienstes KGB war, wurde kurz nach seiner Geburt 1952 getauft.
Viele kritisierten auch, dass eine Gotteserwähnung in Russland als multikonfessionellen Staat nicht angebracht sei. Experten gehen davon aus, dass Putin mit diesem Streitthema vor allem von anderen umstrittenen Änderungen in der Verfassung ablenken wolle.
Amtszeit bis 2036?
Mit den Änderungen könnten die Befugnisse des Präsidenten in der Verfassung ausgeweitet werden. Auch die Frage nach den Amtszeiten könnte dabei neu geregelt werden. Möglich ist, dass der 67 Jahre alte Putin dann noch einmal maximal zwölf Jahre im Amt sein könnte - bis 2036.
Auch bei den Verhandlungen für eine EU-Verfassung war der Gottesbezug ein großes Thema, wurde dann aber durch eine allgemeine Kompromisslösung ersetzt.