Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, dieses Prinzip umzukehren. Die Gruppe hatte eine doppelte Widerspruchslösung vorgeschlagen, wonach künftig - wie in Österreich - jeder Bürger als Spender gelten sollte, außer er oder sie widerspricht zu Lebzeiten dieser Grundregel.
Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.
Anschließend stimmte das Parlament in zweiter Lesung einem Entwurf zu, den eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping eingebracht hatte. Er hält im Wesentlichen am geltenden Recht fest. Er schlägt aber vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen.