In dieser Resolution sprach sich das Kirchenparlament gegen den Umgang von Gerichten und Behörden mit zum Christentum konvertierten Asylsuchenden aus und wehrte sich gegen die "Unterstellung von Scheinkonversionen", wie der Evangelische Pressedienst für Österreich (epdÖ) mitteilte.
Der Begriff der Scheinkonversionen tauche immer wieder in Bescheiden auf, wurde betont. Die Behörden würden damit einerseits "die Aufrichtigkeit der Konversion infrage" stellen, andererseits das Urteil jener Pfarrer, "die die betreffende Person zur Taufe zugelassen haben". Die Generalsynode verwehre sich dagegen, "dass geistliche Amtsträger und ihre Arbeit dergestalt durch Behörden oder Gerichte in Misskredit gebracht werden".
"Erinnert an die Zeit der Gegenreformation"
Scharf kritisiert wurde in der einstimmig verabschiedeten Resolution auch, dass sich Asylwerber Befragungen zu ihrem Glauben unterziehen müssten. Dieses Vorgehen erinnere "an die Zeit der Gegenreformation, als sich Evangelische auch Glaubensprüfungen unterziehen mussten und des Landes verwiesen wurden, wenn sie diese nicht bestanden". Gefordert wurde vielmehr von Behörden und Gerichten, "Dokumente über Taufe oder Kirchenzugehörigkeit sowie das Urteil von Pfarrerinnen und Pfarrern anzuerkennen".
Bischof Michael Chalupka ortete bei der Abschiebung von Christen in Länder wie Afghanistan eine "Doppelmoral, die benannt werden muss": "Wenn sich die österreichische Bundesregierung gegen Christenverfolgung stellt und zu ihrem Thema macht, dann kann es doch nicht sein, dass Christinnen und Christen durch die Abschiebung ganz bewusst der Verfolgung ausgesetzt werden."
Die gesamtösterreichischen "Kirchenparlamente" der evangelisch-lutherischen (A.B.) und der evangelisch-reformierten Kirche (H.B.) sowie der gemeinsamen Kirche A.u.H.B. tagten bis Samstag in der niederösterreichischen Landeshauptstadt. Eröffnet wurden die evangelischen Synoden am Mittwochabend mit einem Gottesdienst.