Tausende in Deutschland lebende Asylbewerber sind einem Medienbericht zufolge bereits mehrfach abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ihr vorliegende Angaben der deutschen Bundesregierung berichtet, lebten zum Stichtag am 30. Oktober mehr als 4.900 Asylbewerber im Land, die seit 2012 schon zwei Mal eingereist waren.
Dritter Antrag auf Asyl
Sie seien inzwischen wieder eingereist und hätten nunmehr ihren dritten Antrag auf Asyl gestellt. Insgesamt sind laut "Welt am Sonntag" mehr als 28.000 Asylbewerber, die seit 2012 nach Deutschland einreisten und einen Asylantrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land. Die Zeitung bezieht sich auf Antworten der deutschen Bundesregierung auf Anfragen des AfD-Abgeordneten Martin Sichert.
Die CSU-Politikerin Andrea Lindholz, die dem Innenausschuss des Bundestags vorsitzt, forderte in der Zeitung härtere Strafen bei Verstößen gegen Einreiseverbote. "Jeder Verstoß gegen ein geltendes Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden", sagte Lindholz.
Die Zahl der Migranten, die ihre Anerkennung als Flüchtling in Deutschland wieder verlieren, ist indes sehr niedrig. Sie hat sich jedoch, seitdem Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Überprüfung ihres Schutzstatus verpflichtet sind, mehr als verdoppelt. Die Quote der Fälle, in denen der Schutz widerrufen oder zurückgenommen wurde, lag laut deutschen Innenministerium in den ersten zehn Monaten dieses Jahres bei 2,8 Prozent - nach 1,2 Prozent im Jahr 2018.
Seit der Einführung der Mitwirkungspflicht am 12. Dezember 2018 hat das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zehntausende anerkannte Flüchtlinge zur persönlichen Befragung einbestellt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium erfuhr, verschickte das BAMF allein im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 49.100 Ladungen zu einer Befragung. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 28.222 Flüchtlinge befragt. Da Ladung und Befragung mit zeitlichem Abstand erfolgen, lässt sich daran nicht ablesen, wie viele Ausländer gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen haben. Dies wird im BAMF nach Angaben des Ministeriums statistisch nicht erfasst.
Entwicklung im Herkunftsland
Ausschlaggebend ist bei der sogenannten Widerrufsprüfung vor allem die Entwicklung im Herkunftsland. Die automatische Überprüfung soll aber auch dazu dienen, herauszufinden, ob womöglich Hinweise auf falsche Angaben zur Identität aufgetaucht sind. Da die sogenannte Regelüberprüfung jetzt bei Hunderttausenden von Migranten, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren, ansteht, wurde die Frist für diese Prüfung vorübergehend von drei auf bis zu fünf Jahre verlängert.
Flüchtlinge, die zu dem Behördentermin für die Überprüfung ihrer Fluchtgründe und Identität nicht erscheinen, hatten dafür früher keine Sanktionen zu befürchten. Wer heute ohne triftigen Grund fehlt, hat dadurch Nachteile. Das BAMF entscheidet dann nach Aktenlage. Außerdem kann ein Zwangsgeld verhängt werden.