Der Iran hat eine Aussetzung weiterer Verpflichtungen aus dem internationalen Atomabkommen angekündigt. Dieser dritte Schritt werde angesichts der gegenwärtigen Situation umgesetzt, sagte der iranische Außenminister Mohammad Javad Zarif am Samstag der Nachrichtenagentur Icana zufolge.
Wenn die anderen Unterzeichnerstaaten das Abkommen nicht vollständig umsetzten, dann werde der Iran es auf die gleiche Weise nur unvollständig umsetzen. Details nannte Zarif nicht. Der Iran hat mehrfach erklärt, er werde seine Verpflichtungen schrittweise aussetzen und aus dem Abkommen von 2015 gegebenenfalls sogar ganz aussteigen, sollten die verbliebenen Unterzeichner die iranische Wirtschaft nicht wie versprochen vor US-Sanktionen schützen. Sollten diese Zusagen aber eingehalten werden, dann werde der Iran seine Verpflichtungen wieder erfüllen.
China und Russland halten an Abkommen fest
US-Präsident Donald Trump hat vor mehr als einem Jahr das Atomabkommen einseitig aufgekündigt und wieder Wirtschaftssanktionen in Kraft gesetzt, die auch Firmen aus Drittländern treffen sollen, wenn sie Geschäfte mit dem Iran machen. Der Iran verlangt insbesondere von Großbritannien, Frankreich und Deutschland, dass sie ihre Zusage einhalten und seine Öl- und Bankenbranche vor den Strafmaßnahmen der USA schützen. Die drei EU-Staaten haben die Installierung der Tauschbörse Instex zugesichert, über die Zahlungen abgewickelt und Firmen vor US-Sanktionen geschützt werden sollen.
Neben den drei EU-Staaten wollen auch die Unterzeichner China und Russland das Atomabkommen erhalten. Dessen Ziel ist es, die Zeit, die der Iran für den Bau einer Atombombe bräuchte, von zwei bis drei Monaten auf ein Jahr auszudehnen. Wie angekündigt, hat der Iran bereits zwei Mal gegen das Abkommen verstoßen und Uran in größeren Mengen sowie auf einen höheren Grad angereichert als erlaubt. Als dritten Schritt hat das Land mit einem Wiederanfahren seiner Zentrifugen und einer Urananreicherung auf 20 Prozent gedroht. Waffentaugliches Uran muss bis auf 90 Prozent angereichert sein. Das Abkommen beschränkt den Anreicherungsgrad auf 3,67 Prozent.