Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hat am Donnerstagabend gegen das Einreiseverbot protestiert, das die Ukraine zuvor über ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz verhängt hat. Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte Wehrschütz zuletzt illegalen Grenzübertritt vorgeworfen, was der Journalist kategorisch dementierte. Die Rede war aber auch von "antiukrainischer Propaganda" des Korrespondenten.
Dass gegen Wehrschütz ein Einreiseverbot verhängt worden sein soll, hatte bereits am späten Donnerstagnachmittag die Parlamentsabgeordnete Olha Tscherwakowa von der Poroschenko-Fraktion (BPP) auf Facebook verkündet. Mit Verweis auf Quellen im ukrainischen Geheimdienst SBU hatte Tscherwakowa erklärt, dass diese Maßnahme gegen Wehrschütz mit einem Jahr befristet sei. "Als Grund nennt man dort (beim SBU, Anm.) die Bedrohung, die er für die nationale Sicherheit darstellt", schrieb die Parlamentarierin. Gegenüber der APA erklärte sie am Abend, dass sei diese Information am Mittwoch erhalten habe.
Der Sprecher des Außenministeriums in Wien, Peter Guschelbauer, informierte am Abend, dass der österreichischen Botschaft in Kiew das Einreiseverbot vom ukrainischen Außenministerium bestätigt worden sei. Außenministerin Kneissl sprach in diesem Zusammenhang von einem "in Europa inakzeptablen Akt der Zensur". Sie fügte hinzu: "Wir verurteilen dieses mit europäischen Grundwerten völlig unvereinbare Vorgehen und fordern die sofortige Aufhebung des Verbots". Wehrschütz selbst - so erklärte er in einer Mail am Donnerstagabend gegenüber der APA - lag zunächst keine offizielle Bestätigung von ukrainischen Behörden vor.
Schikanen durch ukrainische Behörden
Seit Wehrschütz Ende Dezember über Schikanen durch ukrainische Behörden sowie die Verweigerung einer Akkreditierung für die ostukrainischen Frontgebiete geklagt hatte, war in informierten Kiewer Kreisen über ein mögliches Einreiseverbot für den ORF-Korrespondenten spekuliert worden. Das nunmehrige Verbot dürfte jedoch erst in den allerletzten Tagen beschlossen worden sein: Noch am 21. Februar hatte der SBU gegenüber der APA erklärt, dass gegen Wehrschütz "keine Entscheidung über einschränkende Maßnahmen" gefällt worden sei.
Laut einer SBU-Sachverhaltsdarstellung, die die Ukraine im Februar an den OSZE-Medienbeauftragten übermittelt hatte, habe Wehrschütz am 30. Juli 2018 durch das Verlassen der Krim über die Krim-Brücke ukrainische Gesetze gebrochen. "Die Verletzung der Ein- und Ausreiseprozedur von vorübergehend okkupierten Gebieten der Ukraine in Verbindung mit folgenden propagandistischen und antiukrainischen Postings von Wehrschütz auf Facebook könnte laut Paragraf 332-1 des Strafrechts als strafrechtliches Delikt interpretiert werden und ist der Grund die Verweigerung der Frontgebietsakkreditierung", hieß es in dieser der APA vorliegenden Darstellung.
An alle ukrainischen Gesetze gehalten
Der ORF-Korrespondent betonte indes wiederholt, sich bei einer Krim-Reportage an alle ukrainischen Gesetze gehalten zu haben und die umstrittene Brücke über die Straße von Kertsch selbst nicht befahren zu haben. "Der Kern des Problems ist, dass die derzeitige Führung in der Ukraine kein Verständnis für eine objektive und kritische Berichterstattung hat", kommentierte Wehrschütz Ende Dezember sein damaliges Problem mit der Frontgebietsakkreditierung.