Österreich wird dem im Rahmen der Vereinten Nationen ausgehandelten „Globalen Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ nicht beitreten.

Außerdem erklärt Außenministerin Karin Kneissl den Vereinten Nationen gegenüber explizit, den Pakt nicht anzunehmen und auch durch mögliche künftige aus ihm entstandene Regeln nicht gebunden zu sein. Österreich reiht sich damit in die Reihe der USA, Ungarns, Polens und Australiens, die ihren Protest gegen den Pakt schon vor Wochen erklärt hatten – und zwar auf Druck der FPÖ, die ihren Wählern einen solchen „Migrationspakt“ nicht zumuten will.

Österreich hat über Monate mitverhandelt

Das ist insofern eine interessante Wendung, als Österreichs Diplomaten als Vertreter des EU-Vorsitzes den Pakt monatelang entscheidend mitverhandelt hatten. Aber von vorne: Der 2015 beschlossene Entwicklungsplan der UN sah unter anderem vor, „eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration“ zu regeln. Daraus wurde in jahrelangen Detailverhandlungen auf Beamtenebene im Juli dieses Jahres ein gemeinsamer Textvorschlag, eben besagter Pakt.

Dieser Pakt ist an sich diplomatisches „Soft Law“ – der Pakt selbst stellt klar, dass er rechtlich nicht verbindlich ist, also weder Personen noch andere Länder einen Staat seinetwegen klagen können. Aber er legt sowohl Ziele als auch Methoden fest, auf die sich Staaten in weiteren Verhandlungen berufen oder die durch langfristige Ausübung theoretisch auch rechtlich wirksam werden könnten.

In dem komplexen 34-seitigen Dokument - Sie finden es am Schluss dieses Artikels zum Download - finden sich unterschiedlichste Punkte: angefangen davon, dass Migranten jederzeit Zugang zu ihren Ausweisen haben sollten, über koordiniertes Grenzmanagement und Kampf gegen Schlepper bis hin zum Ausbau legaler Migrationsrouten. Konkret genannt wird etwa auch das Ziel, politische Richtlinien auf Grundlage "genauer und aufgeschlüsselter Daten" zu entwickeln. Explizit genannt wird die Absicht, "Sozialversicherungsansprüche und erworbene Versorgungsleistungen" von Land zu Land übertragbar zu machen.

Der sichtbarste Effekt des Paktes wäre gewesen, dass sich Herkunfts- und Zielstaaten an einen Tisch gesetzt hätten, um sich zunächst einmal auf gemeinsame Ziele bei dem Thema zu verständigen.

Positives Konzept von Migration

Was dem Pakt zum Verhängnis geworden ist: Auch wenn er nur Zielvorgaben ohne bindende Wirkung enthält, ist er eindeutig ein klares Bekenntnis dazu, Migration als etwas Positives zu sehen: „Wir anerkennen, dass Migration eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung ist“, heißt es etwa im Vorwort. Kritiker monieren, dass mit diesem Pakt die völkerrechtlich bisher nicht existente Kategorie des "Migranten" geschaffen werde.

Was – neben dem Risiko, dass daraus einmal verbindliche Regeln entspringen könnten – vor allem der FPÖ übel aufgestoßen war: „Österreich muss in der Migrationsfrage souverän und selbstbestimmt bleiben“, heißt es etwa von Vizekanzler Heinz-Christian Strache zur Ablehnung des Paktes.

Der UN-Migrationspakt zum Download 628.80 KB

180713_agreed_outcome_global_compact_for_migration20181030202537.pdf