Tusk schlägt Lager für Bootsflüchtlinge außerhalb der EU vor.
EU-Ratspräsident Donald Tusk hat Europas Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, beim EU-Gipfel die Einrichtung von Auffangzentren für auf See gerettete Flüchtlinge außerhalb der EU zu beschließen. "Der Europäische Rat unterstützt die Entwicklung des Konzepts von regionalen Ausschiffungsplattformen", heißt es in einem am Dienstag an die Mitgliedstaaten verschickten Entwurf für den Gipfel Ende des Monats.
Die Zentren sollten "eine rasche Bearbeitung ermöglichen, um zwischen Wirtschaftsmigranten und solchen, die internationalen Schutz benötigen, zu unterscheiden".
Durch den Schritt solle "der Anreiz, sich auf gefährliche Reisen zu begeben, reduziert werden", heißt es in dem Entwurf weiter. Die Auffangzentren sollten "in enger Zusammenarbeit" mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) entwickelt werden.
Bisher wurden vor Libyen gerettete Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute nach Italien gebracht. Die neue Regierung in Rom hatte aber vergangene Woche dem Schiff einer Hilfsorganisation mit über 600 Flüchtlingen an Bord die Einfahrt in italienische Häfen verweigert. Schließlich erklärte sich Spanien zur Aufnahme bereit.
"Der Europäische Rat ist entschlossen, seine Politik zur Verhinderung einer Rückkehr zu den unkontrollierten Zuströmen von 2015 fortzusetzen und zu verstärken", heißt es in dem Text weiter. Ziel sei es, "illegale Einwanderung auf allen Routen zu reduzieren". Auf der zentralen Mittelmeerroute solle insbesondere die Bemühungen verstärkt werden, gegen von Libyen aus tätige Schleuserbanden vorzugehen.
Weiteres Ziel nach dem Gipfel-Entwurf ist eine Beschränkung der Sekundärmigration innerhalb Europas. Dabei geht es um Asylbewerber, die bereits in einem Land registriert wurden, aber entgegen den rechtlichen Bestimmungen in andere EU-Staaten weiterreisen. Diese Bewegungen "gefährden die Integrität des Asylsystems erheblich", heißt es. Die Mitgliedstaaten müssten "alle notwendigen internen gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen" ergreifen, um sie zu verhindern.