"Das Verhalten der österreichischen UNDOF-Soldaten entsprach der für sie geltenden (völkerrechtlichen) Auftrags- und Weisungslage und war somit mandatskonform". Zu diesem Ergebnis kommt die Kommission, die das Verhalten österreichischer UNO-Soldaten am Golan im Zusammenanhang mit der Ermordung syrischer Geheimpolizisten im September 2012 untersuchte. Das Ergebnis wurde am Dienstag vorgelegt.

Am 29. September 2012 hatten österreichische Blauhelme auf dem Golan die Einfahrt von neun syrischen Geheimpolizisten in einen tödlichen Hinterhalt nicht verhindert. Bei einer darauffolgenden Schießerei wurden alle neun getötet. Der Vorfall war erst im heurigen Frühjahr, fast sechs Jahre später, publik geworden, nachdem die Wochenzeitung "Falter" ein von einem UNO-Soldaten gemachtes Video davon veröffentlicht hatte.

Strikte Anweisungen

Die von Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) beauftragte Kommission unter der Leitung von Heeres-Disziplinaranwalt Herbert Walzer hat in den vergangenen Wochen die Videos und Fotos des Vorfalles ausgewertet, die Betroffenen befragt und hunderte Dokumente durchforstet. Ergebnis laut Walzer: Die Soldaten hatten strikte Anweisung, sich nicht in bewaffnete Auseinandersetzungen einzumischen und auch sonst "jegliches Verhalten zu unterlassen, das von einer der Konfliktparteien als Einmischung gesehen werden konnte."

"Die Soldaten vor Ort haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Bedrohung der syrischen Patrouille zu verhindern", resümierte auch der Generalsekretär des Verteidigungsministeriums, Wolfgang Baumann, bei der Präsentation des Untersuchungsberichtes. "Das Feuergefecht war durch die Soldaten vor Ort nicht zu verhindern, egal, wie sie sich verhalten hätten."

"Maximale Handlungsfreiheit benützt"

Der österreichische Postenkommandant, der mit den syrischen Geheimpolizisten vor deren Einfahrt in die Zone mit dem Hinterhalt Kontakt hatte, hat laut Kommissionsleiter Walzer "das Maximum seiner Handlungsfreiheit genützt", in dem er die Patrouille mit den Worten "take care, take care" passieren habe lassen, wie die Auswertung einer Tonaufnahme ergebe.

Mehr habe er aufgrund der Befehlslage nicht tun können und dürfen. Letztlich habe nie die Chance bestanden, ein Gefecht zu verhindern: Wären die Geheimpolizisten definitiv auf den Hinterhalt aufmerksam gemacht worden, hätten sie sich nicht zurückgezogen, sondern Verstärkung angefordert.

Der Völkerrechtsexperte Sigmar Stadlmeier verwies darauf, dass das Mandat der Blauhelme als Folge des Jom-Kippur-Krieges 1974 auf die Überwachung der Truppentrennungszone zwischen Israel und Syrien beschränkt ist. Dies "Beobachten und Melden" sei für die nur leicht bewaffneten Soldaten seit dem Beginn des Bürgerkrieges 2011 überhaupt nur mehr möglich, "wenn ihre Anwesenheit von allen Akteuren im Raum toleriert wird."

"A poar tode san scho"

Dass sowohl vom Aufbau des Hinterhalts als auch dem über eine Stunde dauernden Feuergefecht Videos und Fotos gemacht wurden, sei im Sinne der Dokumentations- und Melde-Aufgaben der Soldaten durchaus gewünscht, sagte Walzer. "Ihre Kommentierung ist eine andere Sache", meinte er zu auf der Aufnahme hörbaren Aussagen wie "ana is scho owegfoin" oder "a poar tode san scho". Es habe sich dabei um einen 22-jährigen auf seinem ersten Einsatz gehandelt, der, von den Ereignissen offenbar schockiert, "zuerst gesprochen und dann nachgedacht" habe. "Er hat sich im Übrigen dafür entschuldigt", ergänzte Walzer.

Zu der Erklärung des damaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos (SPÖ), er habe von dem Vorfall keine Kenntnis gehabt, erklärte Walzer, die Fakten seien sowohl an die UNO als auch an das Ministerium in Wien gemeldet worden: "Da wurde nichts unterschlagen." Allerdings sei die Meldung damals keine herausragende gewesen, da es "fast täglich Schießereien" in der Zone gegeben habe und der Vorfall somit einer von vielen gewesen sei. Die Dokumentation durch das Video sei ja erst sechs Jahre später thematisiert worden. Auch Ministeriums-Generalsekretär Baumann meinte, der Minister sei wohl informiert worden, allerdings "nicht in diesem Detaillierungsgrad".