Die Zeitschrift "Falter" stellte nun jenes Video Online, das das Verhalten der österreichischen UN-Soldaten im Herbst 2012 auf dem Golan dokumentiert, die nicht eingeschritten sind, als syrische Geheimpolizisten in einen Hinterhalt gerieten.
Das Video zeigt, wie der Hinterhalt von Schmugglern aufgebaut wird, wie sich das Auto mit den Polizisten nähert und von den UN-Soldaten weitergewunken wird, worauf diese den Überfall filmen. Dass die Situation nicht unheikel ist, schwant einem Soldaten: "Normal muasst des de Hund sogn".
Die Untersuchungskommission des Verteidigungsministeriums hat indes ihre Tätigkeit aufgenommen. Alle Meldungen, Befehle, Gesetze und Vorschriften, die für die Klärung relevant sein könnten, werden gesammelt, gesichtet und ausgewertet.
Der Befehl auf dem Golan hatte grundsätzlich gelautet. "Nicht einmischen." Jetzt wird untersucht, ob das auch für die gegenständliche Situation gegolten hat oder ob die UN-Soldaten den Meuchelmord verhindern hätten müssen.
Der "Standard" zitiert den Militärstrategen Gerald Karner, der der Auffassung ist, dass die Soldaten die Syrer "natürlich warnen" hätten müssen. "Es kann keine Vorschrift geben, die verbietet, dass man Leute nicht in den Tod schickt." Karner sieht ein klares Führungsproblem, die Soldaten seien schlicht überfordert gewesen. Das Kommando über die Blauhelme am Golan hatte damals der indische General Iqbal Singh Singha, der zwei Jahre später wegen eines Konflikts mit philippinischen UNO-Soldaten ins Kreuzfeuer der Kritik geraten ist.
Sollte sich im Zuge der Untersuchungen herausstellen, dass die österreichischen Blauhelme gegen die Vorschriften gehandelte haben, könnte der Republik auch eine Schadenersatzklage drohen. Der Standard zitiert einen Fall aus den Niederlanden - diese seien in einem Fall wegen der Untätigkeit der niederländischen UN-Blauhelm ein Srebrenica zum Schadenersatz verpflichtet worden.