Ein Schritt näher zum für Dienstag geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte: Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat am Donnerstag den Ablehnungsantrag Grassers gegen Richterin Marion Hohenecker mit Beschluss abgelehnt. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.
"Die Ablehnung der vorsitzenden Richterin Mag. Marion Hohenecker durch den Angeklagten Mag. Karl-Heinz Grasser ist nicht gerechtfertigt", heißt es in einer Presseinformation der Medienstelle des Straflandesgerichts. "Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv infrage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts. Gegen die Entscheidung des Gerichtspräsidenten Friedrich Forsthuber stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.
Von Ehemann beeinflusst?
Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Der Vorwurf lautet auf Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und der Einmietung der Finanz im Linzer Bürohaus "Terminal Tower", Grasser würden bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft drohen. Wenige Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn, am Montagnachmittag, befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage der Zuständigkeit von Richterin Hohenecker für den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Diese Entscheidung könnte - falls Hohenecker dadurch die Zuständigkeit für den Grasser-Prozess verlöre - den Prozessbeginn deutlich verzögern.
Am Mittwoch hatten Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess - sozusagen in fast letzter Minute - einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Hohenecker eingebracht, weil bei dieser von Befangenheit auszugehen sei. Ausschlaggebend dafür sollten Äußerungen von Hoheneckers Ehemann - einem am Landesgericht Korneuburg tätigen Strafrichter - zum Buwog-Verfahren und vor allem zur Person Grassers sein, die dieser 2015 über Twitter verbreitet hatte. Rund ein Dutzend Tweets von damals sind in dem Ablehnungsantrag angeführt. Aus diesen ist nach Ansicht der Grasser-Anwälte "eine tiefe Abneigung" des Richters gegenüber dem Ex-Finanzminister ableitbar. Hoheneckers Ehemann habe sich "in massiver Weise an der (medialen) Vorverurteilung" Grassers beteiligt.
Die Anwälte behaupteten, dass die Buwog-Richterin von ihrem Ehemann beeinflusst und die anstehende Hauptverhandlung parteiisch geführt werden könnte. Durch dessen gegen Grasser gerichtete Wortmeldungen "besteht konkret die Gefahr der Hemmung einer unparteiischen Entscheidungsfindung durch unsachliche Motive", betonten Ainedter und Wess. Sie halten eine unvoreingenommene Verhandlungsführung durch Hohenecker für ausgeschlossen.