Mit der AfD könte erstmals seit 1949 in Deutschland eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, deren Programm in Teilen verfassungswidrig sei, schreibt Haas in dem Beitrag für die "Frankfurter Rundschau".
Die AfD habe unter anderem in ihre Religions-, Familien- Strafrechts- und Europa-Politik Forderungen aufgenommen, die gegen das Grundgesez verstießen und mit der Würde des Menschen, der Unschuldsvermutung, der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Religionsfreiheit nicht vereinbar seien.
Zugleich warnte der Justizminister davor, die Geschäftsordnung des Parlaments zu ändern, um die rechtskonservative Partei zu blockieren. Das Ergebnis der Wahl sei Ausdruck des Wählerwillens, und der sei zu akzeptieren.
Sollte die AfD drittstärkste Kraft werden, könnte sie das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages und traditionell auch den Vorsitz des Haushaltsausschusses für sich beanspruchen. Die Regelung, dass der älteste Abgeordnete die Eröffnungsrede hält, wurde bereits geändert, weil dies voraussichtlich ein AfD-Abgeordneter sein wird.