Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die US-Pazifikinsel Guam wären die NATO-Staaten nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen. Wie ein NATO-Sprecher bestätigte, gehört Guam nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht im Nordatlantikvertrag festgeschrieben wurde. Demnach wäre es eine rein politische Entscheidung, ob die Alliierten bei einem Angriff gegen die etwa 2000 Kilometer östlich der Philippinen gelegene Insel den Bündnisfall nach Artikel 5 ausrufen.
In Artikel 5 des Nordatlantikvertrag haben die Verbündeten festgelegt, "dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen (...) als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird." In Artikel 6 wird dann allerdings eine Gebietseinschränkung vorgenommen. Demnach gilt als bewaffneter Angriff im Sinne des Artikels 5 jeder bewaffnete Angriff auf das Gebiet eines der NATO-Staaten in Europa oder Nordamerika sowie auf das Gebiet der Türkei "oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses."
Da die Insel Guam südlich des Wendekreises des Krebses - auch nördlicher Wendekreis genannt - liegt, ist sie in dieser Definition nicht miteingeschlossen. In NATO-Kreisen wird allerdings betont, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass Bündnispartner unter Verweis auf diese Formulierungen den USA die Unterstützung verweigern.
Nordkorea hat seine Drohung mit einem Angriff auf die US-Pazifikinsel Guam konkretisiert und damit die Verunsicherung weltweit nochmals erhöht. Nach Medienberichten über Fortschritte Nordkoreas bei seinem Atomwaffenprogramm hatte Trump dem Land eine Vergeltung mit "Feuer und Zorn" angedroht.