Einen Tag nach der Nationalversammlung gab am Mittwoch wie erwartet auch der Senat grünes Licht für die erste große wirtschaftspolitische Reform aus dem Wahlprogramm des sozialliberalen Staatschefs.
Frankreichs Parlament hat also den Weg für die von Präsident Emmanuel Macron gewollte Lockerung des Arbeitsrechts endgültig freigemacht.
Das Parlament musste ihm den Rückgriff auf Verordnungen aber zunächst per Gesetz bewilligen. Die Senatoren gaben am Mittwoch mit 225 Ja-Stimmen gegen 109 Nein-Stimmen grünes Licht. Bereits am Dienstag hatten die Abgeordneten der Nationalversammlung einem zuvor im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromissvorschlag zugestimmt. Der Gesetzestext erlaubt Macron den Rückgriff auf Verordnungen und setzt zugleich die Umrisse der Reformen fest.
Die Regierung kann die umstrittenen Änderungen nun mittels Verordnungen erlassen. Dies soll im September geschehen. Die Reform soll das Arbeitsrecht flexibler machen. Die Regierung argumentiert, dass Unternehmen leichter neue Jobs schaffen könnten. Frankreich leidet seit Jahren unter einer hohen Arbeitslosigkeit. Kritiker etwa aus dem Gewerkschaftslager fürchten jedoch, dass damit die Rechte der Arbeitnehmer geschwächt werden könnten.
Im vergangenen Jahr hatte eine Arbeitsmarktreform unter Macrons Vorgänger Francois Hollande heftige Proteste ausgelöst. Auch jetzt sind bereits Aktionen für die Zeit nach den Sommerferien angekündigt.
Gegner
Gegner der Reform kritisieren auch das Vorgehen mit Verordnungen. Das Parlament hat der Regierung eine Art Vollmacht gegeben und kann daher bei den Details der Reform nicht mitreden. Diese werden allein vom Kabinett bestimmt. Das nun verabschiedete Gesetz legt nur die Themen und Grundrichtung der Reform fest.
Kritik kommt von Gewerkschaften und linken Parteien. Diese werfen dem im Mai gewählten Macron eine zu unternehmerfreundliche Politik vor und sprechen von einem Abbau des Sozialstaates. Zwei Gewerkschaften haben für den 12. September zu Kundgebungen aufgerufen, der Linkspolitiker Jean-Luc Melenchon für den 23. September.
Die Regierung will unter anderem, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Detailregeln häufiger innerhalb eines Unternehmens aushandeln können, statt sie auf Branchenebene für alle festzulegen. Nach dem Erlass der Verordnungen stimmt das Parlament dann darüber ab, ob es diese ratifiziert und damit zum Gesetz macht.