Ein US-Bundesrichter in Hawaii hat den gegen die Einreiseverbote von US-Präsident Donald Trump verhängten landesweiten Stopp verlängert. Richter Derrick Watson teilte am Mittwoch (Ortszeit) in Honolulu mit, dass er seine am 15. März erlassene einstweilige Verfügung gegen Trumps zweites Dekret rechtlich umgewandelt habe. Die neue Verfügung gilt nun zeitlich unbegrenzt, wie der Justizminister von Hawaii, Doug Chin, erläuterte. Eine Inkraftsetzung des Dekrets während der laufenden gerichtlichen Verfahren ist damit unmöglich.

Mitte März aufgehoben

Watson hatte Trumps Erlass Mitte März kurz vor dem geplanten Inkrafttreten des Einreiseverbots vorläufig aufgehoben. Später setzte auch ein Richter im US-Staat Maryland das Dekret außer Kraft, allerdings nur in Teilen.

Bundesrichter Watson gelangte damals zu dem Schluss, dass "irreparable Verletzungen" von Rechten und öffentlichen Interessen zu befürchten seien, wenn er den Stopp der Einreiseverbote nicht erlasse. Dem Antrag hatten sich 13 weitere US-Staaten angeschlossen.

Diskriminierung

Die Kläger gegen das Dekret hatten angeführt, der Präsidentenerlass diskriminiere Muslime. Watson bezog sich in seiner damaligen Entscheidung auf Äußerungen Trumps im Wahlkampf über den Islam und Muslime und folgerte, dass die Anordnung in "unwiderlegbarer" Form eine feindselige Einstellung gegenüber einer bestimmten Religion widerspiegele.

Trump bezeichnet die Einreiseverbote hingegen als zwingend notwendige Schutzmaßnahme gegen die Terrorgefahr. Die zeitlich begrenzten Einreisestopps sollen den US-Behörden die Zeit geben, die Sicherheitsüberprüfungen von Einreisewilligen einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Gegen die Suspendierungen will Trump vor den Supreme Court ziehen.

Erstes Dekret ausgesetzt

Bereits ein erstes Einreisedekret Trumps von Ende Jänner war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig ausgesetzt worden, ein Bundesberufungsgericht bestätigte später dann diese Entscheidung. Trump entschied sich daraufhin, die zweite Anordnung formulieren zu lassen, die er am 6. März unterzeichnete.

Diese war gegenüber der ursprünglichen Version etwas abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert ist. So soll unter anderem laut dem neuen Erlass das für 90 Tage geltende Einreiseverbot für Staatsangehörige muslimischer Länder nicht mehr für sieben, sondern nur noch für sechs Staaten gelten. Der Irak war in der Neufassung ausgenommen.