Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem "Spiegel"-Bericht zufolge von 1999 an ausländische Journalisten unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria überwacht.
Laut Dokumenten, die das Nachrichtenmagazin nach eigenen Angaben einsehen konnte, führte der deutsche Auslandsgeheimdienst mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen in seiner Überwachungsliste als eigene sogenannte Selektoren. Der BND wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Unter den Spähzielen seien mehr als ein Dutzend Anschlüsse der britischen BBC in Afghanistan und in der Zentrale in London, zudem seien Redaktionen des internationalen Programms BBC World Service überwacht worden, heißt es weiter. Auf der Liste standen demnach ein Anschluss der "New York Times" in Afghanistan wie auch Anschlüsse von Mobil- und Satellitentelefonen der Nachrichtenagentur Reuters in Afghanistan, Pakistan und Nigeria.
Die Interessenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisierte die Überwachung als "ungeheuerlichen Angriff auf die Pressefreiheit" und "neue Dimension des Verfassungsbruchs". Der Verband befürchtet, dass der BND ausländische Journalisten weiter abhören wird - daran werde auch das neue BND-Gesetz nichts ändern. Mit anderen Journalistenverbänden bereitet Reporter ohne Grenzen daher unter der Federführung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Verfassungsklage gegen das BND-Gesetz vor.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert von der Bundesregierung eine lückenlose Aufklärung des Vorgangs. "Wenn sich der Verdacht bestätigt, ist das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. "Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit gilt nicht nur in Deutschland." Der deutsche Auslandsgeheimdienst müsse dieses Grundrecht auch im Ausland beachten.