Unter großem Medieninteresse beschäftigte sich ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts am Dienstag mit der von den USA begehrten Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmitri (Dmytro) Firtasch. In der ersten Instanz hatte das Landesgericht Wien im April 2015 das Begehren als "auch politisch motiviert" abgelehnt.

"Ich möchte, dass mir Gerechtigkeit widerfährt", erklärte der Ukrainer vor Verhandlungsbeginn Journalisten im Wiener Oberlandesgericht. Er betonte, im Fall einer rechtskräftigen Ablehnung des US-amerikanischen Auslieferungsbegehrens "sofort nach Hause" in die Ukraine zurückzukehren.

Das Interesse an der Berufungsverhandlung, die durch die Berufung der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Ablehnung einer Auslieferung des Landesgerichts Wien nötig wurde, war beträchtlich. Neben österreichischen zeigten sich insbesondere internationale Medien interessiert, anwesend waren Vertreter führender ukrainischer und russischer Fernsehsender.

Zudem saßen zahlreiche ukrainische Weggefährten Firtaschs mit Entourage im völlig belegten Verhandlungssaal E des OLG. Ein Politiker aus der Ukraine redigierte während der Plädoyers von Anklage und Verteidigung Gesetzestexte. Inhaltlich wiederholten die Verfahrensteilnehmer zunächst bekannte Positionen. Insbesondere konzentrierte sich Firtaschs Anwälte-Team aus fünf Strafverteidigern auf die politische Motiviertheit der US-Ermittlungen gegen Firtasch, die Rede war auch davon, dass die Stellung des US-Auslieferungsbegehrens politisch motiviert gewesen wäre.

Laut Angaben eines Gerichtssprechers ist mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts am Dienstag zu rechnen. Der Richtersenat kann das US-Auslieferungsbegehren rechtskräftig ablehnen oder es für zulässig erklären, wonach das österreichische Justizministerium eine finale Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs in die USA fällen müsste. Möglich ist aber auch eine Zurückweisung der Causa an die erste Instanz.