Die Botschaften der EU-Staaten müssen künftig womöglich Flüchtlingen weltweit humanitäre Visa ausstellen, damit sie in der EU Asyl beantragen könne. Dafür plädierte der einflussreiche Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Paolo Mengozzi, am Dienstag in einem Fall aus Belgien.

Mengozzi zufolge sind EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, humanitäre Visa zu erteilen, wenn ernsthafte Gründe dafür sprechen, dass Betroffenen ansonsten "Folter" oder eine andere unmenschliche Behandlung drohen. Den Schlussplädoyers zufolge soll es "unerheblich" sein, ob zwischen den Betroffenen und den ersuchten Mitgliedsstaaten Verbindungen bestehen.

Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihm aber. Im konkreten Fall geht es um eine syrische Familie, die im Libanon Visa für Belgien beantragt hat, um dort Asylanträge zu stellen.