AfD-Chefin Frauke Petry will das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl abschaffen. Stattdessen müsse es in ein "Gnadenrecht des Staates" umgewandelt werden, sagte Petry der Wochenzeitung "Die Zeit" vom Donnerstag. Zur Begründung führte sie an, dass sich die Ansprüche an die Verantwortung Deutschlands geändert hätten.
In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Das Recht auf Asyl hat damit in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang.
"Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss", sagte Petry in einem Streitgespräch mit der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Beim Abfassen des Grundgesetzes sei es "um eine sehr kleine Zahl an Personen" gegangen, denen "aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte." Heute hingegen besteht die historische Verantwortung nach Angaben von Petry darin, "vor allen Dingen einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten".
Göring-Eckardt verwies dagegen auf die weiterhin aktuelle Verantwortung Deutschlands: "Viele Fluchtbewegungen kommen deswegen zustande, weil wir so leben, wie wir leben. Menschen fliehen auch, weil kein Wasser da ist, weil es Dürren gibt, weil sie ihre eigenen Lebensmittel nicht mehr anbauen können", sagte sie.