Die britische Regierung kann nach einem Gerichtsurteil den EU-Austritt nicht im Alleingang ohne Zustimmung des Parlaments auslösen. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage in diesem hoch brisanten Verfassungsstreit statt, der den Brexit-Zeitplan infrage stellen könnte.

Anfechtung geplant

Premierministerin Theresa May lehnt es ab, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Das Gericht erklärte, es akzeptiere die von der Regierung vorgebrachten Argumente nicht. May ließ umgehend ankündigen, in der Sache nun den Obersten Gerichtshof einzuschalten. Laut einem Anwalt der Regierung ist dort für eine Anhörung bereits ein Zeitfenster Anfang Dezember reserviert.

May hatte den Beschwerdeführern um die Fondsmanagerin Gina Miller vorgeworfen, den im EU-Austrittsreferendum geäußerten Volkswillen unterlaufen zu wollen. Handelsminister Liam Fox äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung der Londoner Richter: "Die Regierung ist entschlossen, den Ausgang des Referendums zu respektieren." Sie werde ihr weiteres Vorgehen in dieser schwierigen Rechtsmaterie nun sorgsam abwägen.

Mehrheit im Parlament nicht sicher

Die Briten votierten im Juni in einem Referendum für den Brexit. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Danach beginnt der zweijährige Austrittsprozess. Der Zeitplan könnte nun durcheinandergeraten. Eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher.

May hatte eine Abstimmung im Parlament über den Beginn der Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags bisher ausgeschlossen. Das sei "ausschließlich Sache der Regierung". Das Parlament werde aber "zu Wort kommen", hatte sie angekündigt.

Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.

Als Klägerin trat unter anderem die Investmentmanagerin Miller auf. Sie hatte argumentiert, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die Gegenseite berief sich dagegen auf die Entscheidung des britischen Volkes beim EU-Referendum.

Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bisher mit dem Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde "keine laufenden Kommentare" zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben.