Der Oberste Gerichtshof in London gibt am heutigen Donnerstag (11.00 Uhr) bekannt, ob die britische Regierung ohne Befassung des Parlaments den Prozess zum Austritt aus der Europäischen Union starten darf.

Unter anderem eine Investmentfondsmanagerin und ein Friseur hatten geklagt, weil die Regierung ihrer Ansicht nach nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren kann, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abstimmt.

Die Kläger argumentieren unter anderem, dass das Ergebnis des Referendums über den EU-Austritt rechtlich nicht bindend sei. Daher müsse sich vorher noch das Parlament damit befassen. Nach Ansicht von Premierministerin Theresa May ist dies nicht nötig. Sie hatte angekündigt, bis Ende März kommenden Jahres einen formellen Austrittsantrag in Brüssel zu stellen.