Studienanfänger aus der EU müssen in England und Wales auch ab dem Studienjahr 2017/18 nur die gleichen Studiengebühren bezahlen wie Studenten aus dem Vereinigten Königreich und erhalten auch die gleichen Förderungen wie bisher. Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Dauer der jeweiligen Ausbildung und auch im Falles eines Austritts Großbritanniens aus der EU.

Das teilten die Vorsitzenden der Vereinigung der britischen Universitäten (UUK), Dame Julia Goodfellow, und der European University Association, Rolf Tarrach, mit. "Studenten aus anderen EU-Ländern können sich nun für Plätze in Undergraduate-Ausbildungen ab Herbst 2017 bewerben und sicher sein, dass sie nicht die vollen Studiengebühren im Voraus bezahlen müssen. Sie haben auch die Garantie, dass sie staatlich gestützte Kredite zur Abdeckung der Studiengebühren über die volle Laufzeit ihrer Ausbildung bekommen."

Damit gelten für Studenten aus dem EU-Ausland in England und Wales die gleichen Bedingungen wie bisher. Vorerst noch keine Gültigkeit hat die Maßnahme für Schottland und Nordirland.