Nach dem mutmaßlichen islamistischen Bombenanschlag in Ansbach plädieren Politiker der Regierungskoalition aus CDU und SPD dafür, abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben. "Wir brauchen eine Abschiedskultur", sagt der CDU-Innenexperte im Bundestag, Armin Schuster, der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Er bezieht sich demnach bewusst auf die "Willkommenskultur" für Flüchtlinge, die unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingefordert hatte.

Defizit bei Abschiebungen

Schuster beklagt ein Vollzugsdefizit bei den Abschiebungen. Mehr als 200.000 abgelehnte Asylbewerber könnten abgeschoben werden, seien aber immer noch im Land. "Die schleppen wir bei allen neuen und zusätzlichen Problemen immer mit." Zudem zieht er in Zweifel, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen Arbeitsüberlastung wirklich gründlich prüfen könne, ob die angegeben Herkunftsländer stimmen. Im Ergebnis würden viele unberechtigte Bewerber anerkannt.

Heute Klausur zum Thema

Das Kabinett zieht sich am Dienstag in St. Quirin am Tegernsee zur Klausur zurück. Es geht – natürlich – um die jüngsten Ereignisse. Die eigentlich geplanten langfristigen Richtungsentscheidungen zu Gymnasium oder Rente werden eventuell verschoben. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer mi Gespräch mit  Merkur.de: "Die Sicherheitslage ist ernst und bedrohlich. Aber die Menschen können sich darauf verlassen, dass wir alles Erdenkliche tun, um sie zu beschützen." Zum Thema Asylwerber, die für Anschläge in Ansbach und Würzburg verantwortlich waren: "Es hilft nichts, wenn wir an der Realität vorbeidiskutieren. Bei uns leben viele Flüchtlinge, die ein schweres Schicksal haben und denen wir helfen sollten. Aber unter ihnen gibt es leider Menschen mit einem erschreckenden Gewaltpotenzial. Das ist kein Generalverdacht, sondern Fakt."

Abschiebepraxis verschärfen

Seehofer spricht sich für eine verschärfte Abschiebepraxis aus. Bislang bestand Konsens, dass man abgelehnte Asylsuchende nicht in ein Kriegsgebiet abschiebt. Man muss ernsthaft überlegen, wie solche Personen künftig behandelt werden, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen beziehungsweise wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht.